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Neuigkeiten
Wenn Sie sich für eine besonders energiesparende und umweltfreundliche Heiztechnik entscheiden, besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern. Die Zahl der Förderprogramme ist groß und damit leider unübersichtlich. Es gilt aber immer grundsätzlich: Anträge und Bewilligung müssen immer vor der Auftragerteilung an den Installateur vorliegen. Da die Fördermittel häufig begrenzt sind, heißt es: rechtzeitig handeln. Nehmen Sie frühzeitig mit Ihrem Versorgungsunternehmen, Ihrer Kommune, einer örtlichen Kammer Kontakt auf. Oder lassen Sie sich von den Verbraucherverbänden beraten. Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit Rat und Tat zu Seite. Über das nachfolgende Kontaktformular können Sie mit uns schnell und einfach einen Termin vereinbaren.
Nachfolgend zwei Links für weitere Informationen:
KFW Förderportal
Heizungsmodernisierung lohnt sich
Eine Heizungsmodernisierung spart Energie und wird staatlich gefördert. Hier finden Sie einen Überblick über ausgewählte Heizsysteme und mögliche Fördersummen.
Übersicht über ausgewählte staatliche Förderungen für Heizungssysteme
1) nach Marktanreizprogramm (MAP) in Verbindung mit dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) belohnt den Einbau einer effizienten Heizungsanlage mit attraktiven Fördersummen aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Die seit 2012 geltenden Förderbedingungen wurden zum 01. Januar 2016 für Modernisierungen im Bestand nochmals verbessert. Im Rahmen des Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) sind neu:
Fördervoraussetzungen
Förderungen nach MAP und APEE können beantragt werden, wenn eine veraltete, ineffiziente Heizung durch eine Biomasseheizung oder eine Wärmepumpe ersetzt wird oder die Heizung durch Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisiert wird und das gesamte Heizungssystem durch Verbesserung der Energieeffizienz optimiert wird. Die APEE-Zusatzförderung ist nicht mit dem Optimierungsbonus nach den MAP-Richtlinien kumulierbar.
Die zu ersetzende Heizung muss nachstehende Kriterien erfüllen:
Bei der Optimierung der Heizungsanlage müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
Antragsstellung
Alle Anträge sind im Rahmen des Antragsverfahrens auf Gewährung einer MAP-Förderung zu stellen.
Wichtig ist die Beachtung der Antragsfrist:
Für alle Anlagen, die ab 1. Januar 2018 beim ausführenden Fachbetrieb beauftragt werden, ist die Förderung immer vor Vertragsschluss und vor Umsetzung der Maßnahme online beim BAFA zu beantragen. Bei Nichtbeachtung entfällt die Förderfähigkeit.
Die Anträge finden Sie auf der Website der BAFA: www.bafa.de
Die Anträge können aber auch per Post bestellt werden bei:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Förderung erneuerbarer Energien
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
Dort ist auch der Antrag einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Fördermittelservice
Der Viessmann Förderservice unterstützt Sie bei der Erstellung der Anträge für Ihre Kunden und bei der Recherche weiterer Fördermittel: http://viessmann.foerderservice.de
Förderfähige Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage, einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe